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Welche Bedeutung hat der Hof zu Wil aus bau- und kulturhistorischer Sicht?

Der Hof zu Wil ist das älteste noch genutzte Gebäude der ehemaligen Fürstabtei St.Gallen. Er steht seit 1978 unter Bundesschutz.

Für die Stadt Wil selbst, die gesamte Region Fürstenland, das Toggenburg und den Hinterthurgau ist der Hof zu Wil zudem ein wichtiger visueller und architektonischer Ankerpunkt. Historisch gesehen war der Hof mit dem dazugehörenden Hofbezirk während mehreren Jahrhunderten das eigentliche Verwaltungs- und Finanzzentrum der Fürstabtei St.Gallen, des damals grössten Klosterstaates auf heutigem Schweizer Boden.

Wie lautet die Abstimmungsfrage?

Stimmen Sie dem Kredit von Fr. 9’625‘000.- und dem zinslosen Darlehen von Fr. 12’150’000.- für die Mitfinanzierung des Renovations- und Innovationsprojekts 3. Bauetappe Hof zu Wil zu?

Das Stadtparlament und der Stadtrat empfehlen Ihnen, die Vorlage anzunehmen.

Was beinhaltet das Innovations- und Renovationsprojekt?

Es geht um zwei sich ergänzende Projekte.

 

  • Beim Renovationsprojekt steht die Fertigstellung der 1994 angefangenen Renovationsarbeiten im Vordergrund. Fast die Hälfte der Räume des Hof zu Wil liegen noch brach und befinden sich in einem auch sicherheitstechnisch desolaten baulichen Zustand.
  • Beim zweiten Projekt – dem Innovationsprojekt – geht es darum, den gesamten Hofbezirk aufzuwerten. Dabei soll der Hofbezirk Wil als ehemaliges Verwaltungs- und Finanzzentrum der Fürstabtei St.Gallen marketingtechnisch an den Stiftsbezirk St.Gallen angebunden, und mittelfristig zum UNESCO Weltkulturerbe erhoben werden.
Welche baulichen Massnahmen sind geplant?

Mit der 3. Bauetappe werden mehrheitlich noch brach liegenden Gebäudebereiche mit einem Gesamtvolumen von 17’560 m3 – was dem Volumen von 22 Einfamilienhäusern entspricht – renoviert und nutzbar gemacht. Ergänzend werden verschiedene Sanierungsarbeiten zum Erhalt der baulichen und technischen Infrastruktur umgesetzt.

 

  • 2. und 3. Obergeschoss: Die zentralen Elemente der dritten Bauetappe sind die noch nicht sanierten Residenzräume im zweiten und dritten Obergeschoss des Hofgebäudes. Neben den notwendigen konstruktiven Ergänzungs- und Instandsetzungsarbeiten gilt das Hauptaugenmerk der Klärung der Raumstruktur. Als Besonderheit wird im dritten Geschoss ein Festsaal geschaffen, der die historischen Strukturen neu interpretiert.
  • Erschliessung: Es wird eine zweite Erschliessung durch das Haus Toggenburg geschaffen, welche das Versorgungs- und Fluchtwegkonzept vervollständigt. Über diese neue Erschliessung kann auch die Gastronomie effizienter betrieben werden, für welche im Untergeschoss eine erweiterte Produktionsküche vorgesehen ist.
  • Haus Roter Gatter: Im Haus Roter Gatter entsteht grosszügiger Wohnraum, der allenfalls als «Wohnen im Baudenkmal» dienen oder an Hochzeitsgäste vermietet werden kann. Für die Wohnnutzung im Haus Roter Gatter werden zusätzliche Veloabstellplätze, ergänzend zu den bestehenden, realisiert.
  • Dienerschaftskapelle: Zur Wiederherstellung der ursprünglichen Raumproportionen in der Dienerschaftskapelle wird eine neue Gewölbedecke eingeführt, welche auch der Wärme- und Schalldämmung dient. Für eine unabhängige Nutzung wird das Raumangebot um ein Foyer mit Toilettenanlage ergänzt.
  • Empfang: Das Erdgeschoss im Brauhaus wird künftig als Anlaufstelle für alle Besucherinnen und Besucher lesbar werden. Es entsteht ein gemeinsamer Empfangsraum für die Stadtbibliothek, das Info-Center und die Hofleitung.
  • Umgebung und Freiräume: Die Hofterrasse wird leicht abgesenkt und über eine Freitreppe vom Hofplatz her erschlossen (Bild auf der Titelseite). Im Hofgarten werden situative Anpassungen vorgenommen. Die neue Fluchttreppe im Haus Toggenburg erlaubt auch den Rückbau der Stahltreppe im Hofgarten. Ein direkter Aufgang von der Weierstrasse zum Hof ermöglicht zusammen mit einem verbesserten Durchgang von der Hofhalde zum Hofgarten einen attraktiven Durchgang durch das Hofareal.
  • Tragwerk: Die Deckenkonstruktionen des zweiten und dritten Obergeschosses werden vollumfänglich von oben geöffnet. Damit kann das Holztragwerk überprüft und saniert werden. Gleichzeitig lassen sich die brandschutztechnischen und akustischen Massnahmen umsetzen sowie alle Installationen neu einbauen.
  • Energie: Die Umbau- und Sanierungsmassnahmen werden energetisch nach den geltenden Normen ausgeführt. Bezüglich Wärmedämmung genügen die Aussenwände auch heute noch den energetischen Anforderungen. Das grösste Potential zur Reduzierung des Energieverbrauchs liegt in der zusätzlichen Isolation der Decken gegen die Dachgeschosse. Diese werden neu vollflächig ausisoliert. Die alten Fenster mit Doppelverglasung werden zudem durch neue Fenster mit Isolierverglasung ersetzt.
Warum wird der Hof in Etappen renoviert?

Der Umfang und finanzielle Aufwand der notwendigen Renovationsarbeiten im gewachsenen und mehrfach umgenutzten Gebäudekörper machte eine Etappierung unumgänglich.

Was wurde in der 1. Bauetappe (1994 – 1998) gemacht?

In der 1. Bauetappe wurden das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss mit Schwerpunkt Gastronomie instand gestellt. Zudem wurden im Erd- und Untergeschoss die Räumlichkeiten für Veranstaltungen sowie die gesamte Hofinfrastruktur eingebaut. Blick zurück auf die 1. Bauetappe

Was wurde in der 2. Bauetappe (2008 – 2010) gemacht?

Die 2. Bauetappe konzentrierte sich vornehmlich auf das ehemalige Brauhaus, wo die Stadtbibliothek ihren Platz fand. Zudem wurde im ehemaligen Wohn- und Wehrturm, dem ältesten Teil der Anlage, eine neue Erschliessung vom Gewölbekeller bis in den Dachstock eingezogen. Blick zurück auf die 2. Bauetappe

Was wird in der 3. und finalen Bauetappe (2023 – 2025) gemacht?
Mit der 3. Bauetappe kommt die Gesamtrenovation zum Abschluss. Die Schwerpunkte liegen in den brachliegenden Residenzräumen im zweiten und dritten Obergeschoss, dem sanierungsbedürftigen Haus Roter Gatter mit der Dienerschaftskapelle sowie der Zugänglichkeit und Erschliessung.
Warum wird die 3. Bauetappe nicht auf weitere Etappen aufgeteilt?

Eine weitere Etappierung ist aus architektonischer und baulicher Sicht nicht sinnvoll und würde zudem zu organisatorischem Mehraufwand und Mehrkosten führen.  

Wie sieht der Zeitplan aus?

Die Bauzeit beträgt rund 30 Monate; für das Haus Toggenburg sind 15 Monate veranschlagt. Davon wird auch der Gastronomiebetrieb betroffen sein. Die notwendige Schliessungsphase soll auf ein Minimum reduziert und gegebenenfalls durch ein Provisorium überbrückt werden. Die Konzepte dafür sind in Ausarbeitung.

Der Baustart ist für Februar 2023 geplant, die Fertigstellung der Arbeiten und die Aufnahme des Betriebs für Herbst 2025.

Welche strategischen Zielsetzungen stehen im Zentrum der finalen Bauetappe?
  1. Den Hof zu Wil fertig renovieren und für die Zukunft fit machen:
    Die ersten beiden Bauetappen beinhalteten die Renovation von annähernd der Hälfte des Hofs. Ein grosser Teil des Hofs befindet sich baulich indessen in einem desolaten Zustand. Es geht nicht nur um den Erhalt und die Sicherung der Substanz der Gebäude, sondern auch um die Ausrichtung auf eine optimale und multifunktionelle Nutzung.
  2. Erweiterung zum «Hofbezirk-Projekt»:
    Es wird eine Hofbezirk-Erlebniswelt geschaffen, welche die Altstadt von Wil und ihre Angebote sowohl für die Bevölkerung als auch für den Tourismus attraktiver macht. Als zentraler Angelpunkt dient dabei der Hof zu Wil.
  3. Marketinganbindung an den Stiftsbezirk St.Gallen:
    Der Hof zu Wil zusammen mit der neuen Erlebniswelt soll den Besuchenden als viertes Element des ehemaligen Klosters St.Gallen angeboten werden: nebst Stiftsbibliothek, Stiftsarchiv und Kathedrale.
  4. Wil wird touristisch aufgewertet:
    Kombi-Angebote für Tour Operators mit Fokus «UNESCO Weltkulturerbe Abtei St.Gallen» sollen erfolgreich im Markt positioniert werden.
  5. Anbindung an das UNESCO Weltkulturerbe Abtei St.Gallen:
    Bis ins Jahr 2030 wird bei der UNESCO-Kommission beantragt, den Hofbezirk mit dem Hof zu Wil und den angrenzenden Gebäuden als Bestandteil der ehemaligen Fürstabtei St.Gallen unter das Dekret des UNESCO Weltkulturerbes Abtei St.Gallen von 1983 zu stellen.
Wie wird die 3. Bauetappe finanziert?

Übersicht in Franken:

Kanton St.Gallen 5’400’000.- Vom Kantonsparlament rechtskräftig genehmigt
Kanton St.Gallen / Bundesbeitrag 800’000.- Gemäss Kant. Denkmalpflege in Aussicht gestellt
Stadt Wil 9’625’000.- Kreditbeitrag von 50% des Restbetrags
Stiftung Hof zu Wil 9’625’000.- Finanziert über ein zinsloses Darlehen der Stadt Wil
Total Baukosten 3. Bauetappe 25’450’000.-

 

Wie werden Steuerzahler von dieser Abstimmungsvorlage finanziell tangiert?

Die jährlichen Kosten belaufen sich, abhängig vom jährlichen steuerbaren Einkommen (SE), auf rund:

CHF 26.- p.a. bei SE CHF 50’000.-

CHF 44.- p.a. bei SE CHF 70’000.-

CHF 72.- p.a. bei SE CHF 100’000.-

Etc.

Warum wird ein zinsloses Darlehen beantragt?

Die bestehenden Verbindlichkeiten der Stiftung von rund 2,7 Millionen Franken werden als Teil des Darlehens ebenfalls von der Stadt übernommen. Somit wird ein zinsloses Darlehen von maximal 12’150’000 Franken beantragt.

Dieses Darlehen ist notwendiger Bestandteil der Vorlage. Abklärungen haben gezeigt, dass die Banken der Stiftung Hof zu Wil keinen Kredit in dieser Grössenordnung einräumen können. Ausserdem hilft das zinslose Darlehen der Stiftung, eine ausgeglichene Betriebsrechnung zu erreichen und die Stiftung möglichst rasch von der Schuldenlast zu befreien. Das Darlehen ist über eine Dauer von längstens 40 Jahren zurückzubezahlen.

Wie setzt sich das zinslose Darlehen in der Höhe von CHF 12.15 Mio. zusammen?

Das zinslose Darlehen setzt sich aus Restschulden von CHF 2.68 Mio. aus der 1. und 2. Bauetappe sowie Neuschulden von CHF 9.47 Mio. aus der 3. Bauetappe zusammen.

Wie stellt die Stiftung sicher, dass sie das zinslose Darlehen wieder an die Stadt Wil zurückzahlen kann?

Die Betriebsrechnung sieht eine Rückzahlung des zinslosen Darlehens an die Stadt Wil in Höhe von jährlich CHF 303’750 während 40 Jahren vor. Um dies zu erreichen, baut das Betriebskonzept bewusst auf ein diverses Angebotsportefeuille, setzt auf starke Kooperationen, langfristige Mieter und Partnerschaften mit namhaften Sponsoren. Die Betriebsrechnung wurde im Vorfeld bspw. mit Blick auf Mieteinnahmen, Nutzungsgebühren oder Anzahl jährlicher Besucher mehreren kritischen Stresstests unterzogen und wird als realistisch beurteilt.

Das detaillierte Betriebs- und Finanzierungskonzept ist hier publiziert.

Wie soll sich der Hof nach der Eröffnung selbst finanzieren?

Im Rahmen des Renovations- und Innovationskonzepts zur finalen Bauetappe wurden bewusst die Kosten für einen erfolgreichen Betrieb des Hof zu Wil ins Zentrum gestellt. Das heisst, der Hof zu Wil soll dereinst die laufenden Kosten aus eigenen Einnahmen sichern und gleichzeitig einen Gewinn erwirtschaften. Dazu wird das Gastronomie-Angebot ausgebaut und mit der Fürstabt-Ebene eine Business-Ebene für Partner und Mitglieder lanciert. Zusätzlich werden für die museale Inszenierung und die Hofbezirksaktivitäten auch namhafte Sponsoren akquiriert, die sich für ein langfristiges Engagement aussprechen und jährlich wiederkehrende Beiträge an die Betriebskosten leisten. Bereits konnten Verträge mit der Bühler Gruppe Uzwil und mit der Ria & Arthur Dietschweiler Stiftung St.Gallen unterschrieben werden. Auch die erfolgreich angelaufene Hof-Pflasterstein-Aktion wird einen positiven Einfluss auf die Betriebsrechnung haben.


Mit wie vielen Hof-Besuchern ist zu rechnen?

Die Verantwortlichen gehen von jährlich 15’000 (täglich rund 40) Besuchern aus.


Wurden die Abschreibungen und Kreditrückzahlungen in der Betriebsrechnung berücksichtigt?

Sämtliche Abschreibungen und Kreditrückzahlungsbeträge sind in der Betriebsrechnung berücksichtigt. Die vorgeschlagene Finanzierungsstruktur und die bereits unterschriebenen Partnerschaften mit Privaten und Sponsoren – die nur dank dem Betriebskonzept und der musealen Inszenierung realisiert werden konnten – ermöglichen es der Stiftung Hof zu Wil, jährlich mehr als CHF 300’000 an die Stadt Wil zurück zu zahlen.

Wie wird der Betrieb des Hof zu Wil im Anschluss gesichert werden?

Die Strategie für die Aktivitäten im und um den Hof zu Wil werden von der Stiftung Hof zu Wil verantwortet. Sie wird für deren Umsetzung eine Hofleitung und eine Gastronomieleitung einsetzen

Der Hof zu Wil bietet bewusst verschiedene Erlebnisangebote zur Erwirtschaftung von Einnahmen. Die positiven Deckungsbeiträge aus den Angeboten der Fürstabtebene, der Gastronomie-, Veranstaltungs-, Shop-Ebenen und der Vermietungen sollen die Finanzierung der Aktivitäten der Hofbezirk-Erlebniswelt sicherstellen.

Gibt es im Hof zu Wil weiterhin ein Museum?

Ja, das Nutzungskonzept sieht in verschiedenen Bereichen des Hofs eine museale Inszenierung vor, welche die Geschichte des Hof und seine Bedeutung innerhalb der Fürstabtei und darüber hinaus auf innovative und interaktive Art vermittelt. Davon ausgehend lassen sich Fragen der Gegenwart und Zukunft diskutieren. Die museale Inszenierung in Wil zeigt die zentrale Bedeutung, welche der Hof als Sitz der weltlichen Führung der Fürstabtei spielte. Die in Bezug auf den Hof zu Wil wichtigen historischen Themen können als wesentliche Ergänzung zu den Inszenierungen in St.Gallen funktionieren. Dadurch wird eine grosse Lücke in der Vermittlung der Geschichte der Fürstabtei geschlossen.

Im Hof zu Wil beschäftigen sich die Fürstäbte mit weltlichen Themen. Dieser Tradition folgend, wird “Gutes Leben reflektieren – Gestern – Heute – in Zukunft” ins Zentrum der Musealen Inszernierung gestellt. Erfahren Sie alle Details im Konzept.

 

Bleibt das Stadtmuseum in Hof bestehen?

Das Stadtmuseum der Ortsgemeinde Wil bleibt bis zum Baustart im Hof zu Wil bestehen und zieht dann in neue, noch final zu bestimmende Räumlichkeiten um. Gemäss Auskunft der Verantwortlichen prüft die Ortsgemeinde dazu verschiedene Optionen.

Bleibt die Volkshochschule im Hof bestehen?

Die Volkshochschule bleibt bis zum Baustart im Hof zu Wil bestehen und zieht dann in neue, noch zu bestimmende Räumlichkeiten um. Gemäss Auskunft der Verantwortlichen prüft die Volkshochschule diverse Varianten und ist im Austausch mit verschiedenen Stellen.

Bleiben die Stadtbibliothek und das Restaurant in der Bauphase durchgehend geöffnet?

Beide Bereiche sind von den Bauarbeiten tangiert und müssen daher situativ für einen bestimmten Zeitraum geschlossen respektive im Betrieb angepasst werden.

Die notwendige Schliessungsphase der Gastronomie soll auf ein Minimum reduziert und gegebenenfalls durch ein Provisorium überbrückt werden. Die Konzepte dafür sind in Ausarbeitung.

Was wären die Folgen, wenn die Stimmberechtigten von Wil die Vorlage ablehnen?

Zunächst müssten die Gründe für die Ablehnung analysiert werden. Unabhängig davon müssten trotzdem einige Millionen für die Sicherung des Gebäudes investiert werden. Die strategischen Ziele könnten nicht erreicht werden.

Bei Ablehnung der Vorlage würden bereits zugesagte Mittel in der Höhe von knapp 7’000’000 Franken (5’400’000 Franken seitens Kanton, 800’000 Franken seitens Bund und 720’000 Franken Sponsoringbeiträge) hinfällig.